Unter Wohnimmobilien versteht man Gebäude oder Gebäudeteile , welche ganz oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Dabei ist es unerheblich ob vom Eigentümer selbst oder Mieter.

  • Einfamilienhäuser (EFH)
  • Zweifamilienhaus (ZFH)
  • Mehrfamilienhaus (MFH)
  • Wohneigentum-Anlagen (WEG)

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